Am Sonntag, den 11. November 2007 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeinde wird gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab: “Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will in meinem Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.”

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis Freitag, 5. Oktober 2007, 18.00 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Evang. Kirchengemeinde Kleinengstingen, Feldwiesenweg 2, 72829 Engstingen-Kleinengstingen, schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.

In unserer Gemeinde sind 9 Kirchengemeinderäte zu wählen und zwar aus Kleinengstingen 5 und Großengstingen 4 Kirchengemeinderäte. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens 18 Bewerber unter Angabe von Name, Beruf und Wohnung in ziffernmäßig geordneter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens 10 zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Wohnung zu unterzeichnen.

Bei der Wahl zur Landessynode gehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Münsingen/Bad Urach. In unserem Wahlkreis sind 2 Laien und 1 Theologe zu wählen.

Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.